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Vertrag-Angebot für die Erbringung von touristischen Leistungen Nr. 24/01/2024 auf dem Territorium der Kirgisischen Republik

Jahr 2024, Kirgisische Republik, Stadt Bischkek

GmbH «Xtravel», im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, erbringt Leistungen und führt Arbeiten gemäß diesem Vertrag (im Folgenden „Vertrag“ genannt) an die Person (im Folgenden „Kunde“ genannt) aus, die die Erbringung von Dienstleistungen oder die Ausführung von Arbeiten beantragt hat.

Dieser auf der Website des Unternehmens veröffentlichte Vertrag ist ein öffentliches Angebot, das durch die Ausführung von Handlungen angenommen werden kann, die das Einverständnis des Kunden mit dem Vertrag anzeigen (Registrierung im System zur Verwaltung von Reiseleistungen, Aufgabe einer Bestellung auf der Website des Unternehmens, Zahlung an das Reiseunternehmen usw.).

Ein öffentlicher Vertrag bedarf nicht der Ausfertigung auf dem Papierträger und der anschließenden Unterzeichnung durch die Parteien; er erlangt Rechtskraft durch bestimmte Handlungen der Parteien, die ihren Willen zum Eingehen vertraglicher Beziehungen zum Ausdruck bringen. Die Tatsache, die den Abschluss eines öffentlichen Vertrags auf Seiten des Verbrauchers von Dienstleistungen bestätigt, ist die Ausfertigung eines Antrags auf Erbringung von Dienstleistungen und deren anschließende Bezahlung.

Ein öffentlicher Auftrag, der wie oben beschrieben geschlossen wurde, gilt als in einfacher Schriftform geschlossen, bedarf daher keiner Schriftform auf dem Papierträger und hat volle Rechtswirkung.

1. GEGENSTAND DES VORLIEGENDEN VERTRAGES

1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Auftrag des Kunden gemäß dem touristischen Reiseprogramm nach Anlage 1 zu diesem Vertrag (nachfolgend - Reise) touristische Leistungen unter der Bedingung des Geldeingangs auf dem Verrechnungskonto des Auftragnehmers in Höhe des Reisepreises nach diesem Vertrag zu erbringen, und der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen in der Art und Weise und zu den Bedingungen zu bezahlen, die in diesem Vertrag festgelegt sind.

1.2. Die Reise wird auf der Route des Auftragnehmers auf dem Territorium der Kirgisischen Republik durchgeführt.

1.3. Der Auftragnehmer kann die Organisation der Reise auf dem Territorium der Kirgisischen Republik an bevollmächtigte Personen übertragen.

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.1. Der Kunde bucht persönlich eine Reise auf dem Territorium der Kirgisischen Republik und sendet alle erforderlichen Dokumente zur vollständigen Identifizierung der Person. Die Reisen werden mit einem Dolmetscher durchgeführt. Mit Autotransport des Auftragnehmers. Mahlzeiten und Unterkunft werden am Ankunftsort oder im Voraus vereinbart, wie es für den Kunden günstig ist.

2.2. Im Falle der unvollständigen oder unzuverlässigen Angaben für den Auftragnehmer ist dieser berechtigt, die Durchführung der Reise zu verweigern.

2.3. Die Touristen haben das Recht, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass er ihnen touristische Leistungen gemäß dem im Voraus vereinbarten Reiseprogramm erbringt.

2.4. Nach Unterzeichnung dieses Vertrages liegt der Schutz von Leben und Gesundheit des Touristen während der Dauer der Tour entlang der Route des Auftragnehmers in der Verantwortung des Auftragnehmers, mit Ausnahme von Personen, die beabsichtigen, extreme Wanderungen in Gebieten durchzuführen, für die der Auftragnehmer normalerweise nicht verantwortlich gemacht werden kann; in diesem Fall ist dem Kunden bekannt, dass der Auftragnehmer keine Garantie für die Sicherheit von Leben und Gesundheit übernimmt.

2.5. Im Falle einer Extremtour ist der Kunde verpflichtet, eine Quittung zu unterzeichnen, in der er/sie erklärt, dass er im Falle eines tödlichen Ausgangs oder einer Situation, in der schwere und irreparable Gesundheitsschäden verursacht werden, keine Ansprüche haben wird. Der Auftragnehmer hat jedoch in diesem Fall das Recht, das Ministerium für Notstandssituationen der Kirgisischen Republik zu benachrichtigen, wobei die extreme Route des Touristen anzugeben ist.

3. KOSTEN DER TOURISTISCHEN DIENSTLEISTUNGEN UND ZAHLUNGSVERFAHREN

3.1. Die Gesamtkosten für touristische Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags (einschließlich aller Gebühren, Zuschläge und sonstiger ähnlicher Zahlungen, wie von den Parteien vereinbart sind)

3.2. Zahlungsbedingungen und -verfahren für touristische Dienstleistungen:

3.2.1. Der Kunde zahlt die Kosten für die touristischen Dienstleistungen durch eine Pauschalzahlung unter den Bedingungen einer 100%igen Vorauszahlung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages.

3.2.2. Die Zahlung des Preises für die touristischen Dienstleistungen erfolgt in einer beliebigen Währung gemäß dem Wechselkurs der Kommerzbank, die die Zahlung des Kunden am Tag der Zahlung annimmt.

3.2.3. Der Kunde zahlt die Kosten für die in Abschnitt 3.1 dieses Vertrags genannten touristischen Leistungen in bar an der Kasse oder durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Auftragnehmers.

4. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt:

4.1.1. vom Kunden rechtzeitig vollständige und zuverlässige Informationen, Dokumente sowie Informationen über sich selbst und Touristen zu erhalten, soweit dies für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist;

4.1.2. Den Schaden, den der Kunde dem Auftragnehmer zugefügt hat, in den Fällen und gemäß dem Verfahren, die durch die zivilrechtliche und zivilprozessuale Gesetzgebung und diesen Vertrag festgelegt sind, zu ersetzen;

4.1.3. in Ausnahmefällen die Tour aufgrund der militärischen Situation oder eines Staatsstreichs und anderer Situationen höherer Gewalt zu stornieren; wenn der Kunde jedoch an der Tour teilnehmen möchte, wird in diesem Fall die Zahlung des doppelten Tarifs fällig und der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Leben, Eigentum oder Gesundheit des Kunden (schwarze Tour).

4.1.4. im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung des Kunden für die Reise, einer nicht fristgerechten Vorlage der für die Buchung der Reise erforderlichen Unterlagen durch den Kunden oder in anderen in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen, den Preis für die touristischen Dienstleistungen ändern oder den Antrag des Kunden zu annullieren und die Ausführung dieses Vertrags einseitig zu verweigern, wobei die dem Auftragnehmer tatsächlich entstandenen Kosten einbehalten werden.

4.1.5. die personenbezogenen Daten der Personen, die in dem vom Kunden bereitgestellten Antrag angegeben sind, für die Zwecke der Erfüllung der Bedingungen dieses Vertrags zu verwenden.

4.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet:

4.2.1. dem Kunden rechtzeitig Informationen über die touristischen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich Informationen über:
- über das Programm der touristischen Reise;
- die Kosten der touristischen Dienstleistungen, die Bedingungen und das Verfahren für ihre Bezahlung;
- eine Reihe von Maßnahmen zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit und der Sicherheit des Eigentums der Touristen, Ausflügler während der touristischen Reise;
- den genauen Zeitpunkt des Beginns der Reise, spätestens einen Tag vor dem Beginn der Reise oder zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags, wenn weniger als ein Tag vor dem Beginn der Reise verbleibt, mitzuteilen;
- sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung der touristischen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

4.2.2. Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen des Kunden auf dem Territorium der Kirgisischen Republik in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Kirgisischen Republik im Bereich des Tourismus und des Schutzes von Leben und Gesundheit der Bürger zu gewähren.

4.2.3. die angemessene Qualität der touristischen Dienstleistungen und ihre Sicherheit in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Vertrag zu gewährleisten;

4.2.4. im Falle einer einseitigen Absage von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag während der touristischen Reise, auf Wunsch des Touristen, Ausflüglers, seine/ihre Rückkehr zum Ort des Beginns (des Endes) der touristischen Reise zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen oder zu den Bedingungen eines höheren Niveaus zu organisieren;

4.2.5. die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag sicherzustellen;

4.2.6. den Kunden über das Auftreten von Fällen der Unmöglichkeit der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag zu informieren;

4.2.7. den Kunden über eine unvorhergesehene Erhöhung der Kosten für einzelne Dienstleistungen, die zum Komplex der touristischen Dienstleistungen gehören, zu informieren;

4.2.8. die Bedingungen des vorliegenden Vertrages zu erfüllen.

4.3. Der Kunde ist berechtigt:

4.3.1. die Erbringung von touristischen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der Reise zu verlangen.

4.3.2. vom Auftragnehmer den durch die Reise verursachten Schaden in den Fällen und in der Reihenfolge zu ersetzen, die durch die zivilrechtliche und zivilprozessuale Gesetzgebung und diesen Vertrag festgelegt sind;

4.3.3. durch den Auftragnehmer die angemessene Qualität der touristischen Dienstleistungen und deren Sicherheit zu verlangen;

4.3.4. sich mit einer Reklamation an den Auftragnehmer zu wenden, wenn der Auftragnehmer die Bedingungen dieses Vertrages nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet:

4.4.1. den vollen Preis für die touristischen Dienstleistungen innerhalb der in diesem Vertrag festgelegten Fristen und nach dem dort festgelegten Verfahren zu zahlen;

4.4.2. sich mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens vertraut zu machen.

4.4.3. sich mit den Regeln für die Einreise und den Aufenthalt auf dem Territorium der Kirgisischen Republik vertraut zu machen.

4.4.4. dem Auftragnehmer vollständige und verlässliche Informationen und Unterlagen sowie Informationen über sich selbst rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.4.5. dem Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten im Falle einer einseitigen Aufhebung der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erstatten, sofern sie in Schriftform nachgewiesen werden;

4.4.6. für den rechtzeitigen Erhalt der für die Reise erforderlichen Unterlagen für den Auftragnehmer zu sorgen und zum Zeitpunkt ihres Erhalts die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit aller Unterlagen zu überprüfen.

4.4.7. sich zu vergewissern, dass die Touristen die folgenden Verpflichtungen erfüllen:
- sich rechtzeitig am Ort des Beginns der Reise sowie an den Orten der Abholung und der Abfahrt während der Durchführung der Reise einzufinden;
- die Gesetzgebung der Kirgisischen Republik einzuhalten, die politische und soziale Struktur, die Sitten und Gebräuche sowie die Religionen der Bevölkerung zu respektieren;
- die Regeln des Aufenthalts- und Brandschutzes einzuhalten;
- die Umwelt und die kulturellen Werte mit Sorgfalt zu behandeln;
- die Regeln für die Ein- und Ausreise aus dem Land (Ort) des vorübergehenden Aufenthalts (Transitdurchfahrt) zu beachten;
- die Regeln der persönlichen Sicherheit eines Touristen, Ausflüglers zu beachten;
- falls erforderlich, die Zahlung im Ankunftshafen auf eigene Kosten (auf Kosten der Touristen), die Visagebühr für den Erhalt des Visums für den Besuch des Gastlandes (Bestimmungslandes), die Bedingungen für den Besuch, für die ein Visum im Ankunftshafen erforderlich ist, sowie die Gebühren und Abgaben usw., die nach den Rechtsvorschriften des Urlaubslandes bei der Ankunft in den Ankunftshafen zu entrichten sind zu leisten.

4.4.8. die Kosten für die touristischen Dienstleistungen zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen und nach dem dort festgelegten Verfahren zu zahlen;

4.4.9. die Vorschriften über die Unterbringung und die Brandsicherheit auf dem Schiff einzuhalten;;

4.4.10. den am Eigentum entstandenen Schaden zu ersetzen.

5. ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DIESES VERTRAGES

5.1. Die Änderung, Aufhebung oder einseitige Ablehnung der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfolgt aus den in der Zivilgesetzgebung und in diesem Vertrag vorgesehenen Gründen in der Form, in der dieser Vertrag abgeschlossen wurde.

5.2. Der Kunde hat das Recht, die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag einseitig unter der Bedingung zu verweigern, dass dem Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden.

5.3. Bei einer Annullierung der bestätigten Reise (Anmeldung) zwei Wochen vor Reisebeginn erfolgt keine Rückerstattung von Geldmitteln.

5.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er bei individuellen Reisen ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bedingungslos verpflichtet ist, die Kosten des Auftragnehmers zu zahlen, wenn diese in den touristischen Leistungen enthalten sind, deren Ablehnung aus irgendeinem Grund ihre Zahlung ohne die Möglichkeit der Kostenminderung vorsieht.

5.5. Die Annullierung der bestätigten Reise (Anmeldung) durch den Kunden aufgrund der Einführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen im Bestimmungsland und der Notwendigkeit, dass sich die Touristen den entsprechenden Verfahren unterziehen müssen, deren Durchlaufen den religiösen oder anderen Überzeugungen der Touristen widerspricht, entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, dem Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten in der in diesem Vertrag vorgesehenen Weise zu erstatten.

6. VERFAHREN ZUR STREITBEILEGUNG. HAFTUNG DER PARTEIEN

6.1. Die Vertragsparteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Kirgisischen Republik und diesem Vertrag.

6.2. Die Vertragsparteien haften nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn dies aufgrund höherer Gewalt unmöglich war.

Die Vertragspartei haftet nicht für die Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, militärische Konflikte, innere politische Unruhen, Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen, Notfälle, von Menschen verursachte oder sonstige Unfälle, Entscheidungen staatlicher Behörden, die die Erfüllung dieses Abkommens verhindern, Embargos, internationale Sanktionen, Pandemien, Epidemien, Gesundheitsnotstand, Grenzschließungen, Verbote, Beschränkungen des Reiseverkehrs und andere Maßnahmen der staatlichen Behörden der Republik Belarus und/oder des Bestimmungslandes (Transitlandes), Aussetzung der Visumerteilung (einschließlich der Schließung von Botschaften und Konsulaten ausländischer Staaten), Aussetzung der Durchreise ausländischer Bürger im Bestimmungsland (Transitland) durch die Grenzkontrollstellen, Verschiebung des Beginns der Urlaubssaison des Bestimmungslandes (Transitlandes).
Die Vertragsparteien bezeichnen als Umstände höherer Gewalt (höhere Gewalt) auch Handlungen oder Untätigkeit staatlicher Behörden, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag unmöglich machen oder der Vertragspartei erhebliche Verluste verursachen werden.
Im Falle höherer Gewalt und der Unmöglichkeit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch die Parteien hat jede Partei das Recht, von der anderen Partei die Rückgabe aller von ihr erbrachten Leistungen zu verlangen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

6.3. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten werden vor dem Gericht des Bezirkes Swerdlowski der Stadt Bischkek verhandelt.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Dieser Vertrag tritt ab dem Tag seiner Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen in Kraft..

7.2. Die Dokumente und ihre Kopien, die die Tatsache der Zahlung der Kosten für die touristischen Dienstleistungen bestätigen, sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags.

7.3. Die Vertragsparteien bestätigen die Rechtsgültigkeit der per Fax, elektronischer oder sonstiger Kommunikation erhaltenen Dokumente an, die es ermöglichen, zuverlässig festzustellen, dass das Dokument von der Vertragspartei gesandt war, die es erhalten hat, und zwar bis zum Zeitpunkt des Eingangs des Originals des jeweiligen Dokuments. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Angaben in diesen Dokumenten trägt die absendende Vertragspartei das Risiko nachteiliger Folgen.

7.4. Dieser Vertrag wird in russischer Sprache in 2 (zwei) gleichwertigen Exemplaren abgefasst.

Die folgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags:
- Anlage № 1 – Programm der touristischen Reise;
- Anlage № 2 – Angaben über Touristen, Ausflügler, für die touristische Leistungen erbracht werden;
- Anlage № 3 – Quittung des Kunden.

ANGABEN UND UNTERSCHRIFTEN DER PARTEIEN:

Auftragnehmer:

ИП Джакибжанов М. Ш.

Kirgisische Republik, Stadt Bischkek, Drevesnaia –Straße, Haus 57

ISN 22208198501516

OKPO 31594996

Tel. +996 504 211 211

e-mail: Xtravel.kg@gmail.com

Dzhakibzhanov Murat Shimyrbekovich